

Die Abrechnung für Baustellentoiletten erfolgt im 4-Wochen-Rhythmus. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen, auch wenn die tatsächliche Standzeit kürzer ist.
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg.
Nach Ablauf der Mindestmietdauer von 4 Wochen besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag täglich zu kündigen.
Bei Veranstaltungstoiletten wird per Vorkasse abgerechnet.
Hierbei stehen Ihnen mehrere Zahlungsmethoden zur Verfügung.
Die Lieferung unserer Toilettenkabinen erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag im Zeitraum von 06:00 Uhr - 17:00 Uhr. Tourenbedingt kann es auch sein, dass die Miettoilette frühzeitiger (bis zu drei Tage vor dem gewünschten Lieferdatum) erfolgen kann. In dem Fall entstehen für Sie natürlich keinerlei Mehrkosten.
Wenn die Toilette nicht mehr benötigt wird, können Sie telefonisch oder schriftlich einen Auftrag zur Abholung bei uns einreichen. Die Abholung erfolgt dann zeitnah im Rahmen unserer Tourenplanung.
Ihre Anwesenheit ist bei der Anlieferung oder Abholung nicht zwingend erforderlich. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass der Aufstellort für den Servicefahrer erkennbar bzw. ausreichend gekennzeichnet ist.
Der Aufstellort muss für unser Servicefahrzeug bis zu 5 Meter frei befahrbar sein. Das Kranen über Hecken oder Zäune ist mit unserem Fahrzeug nicht möglich.
Als Mieter sind Sie verantwortlich und haftbar für jegliche Schäden, die an dem Mietgegenstand verursacht werden.
Mit der Auswahl der Zusatzoption „Haftungsbefreiung“ befreien Sie sich von der Haftung für Schäden, die durch Vandalismus (Fremdeinwirkung Dritter - auch Diebstahl) oder durch Elementarschäden wie Sturm, Feuer, Hagel etc. verursacht worden sind.
Die Haftungsbefreiung, die Ihnen gewährt wird, erstreckt sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht des Mieters.
Nach dem Aufstellen der Toilettenkabine obliegt es dem Mieter, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und Gefahren für Dritte zu verhindern oder zu minimieren.
Diese Verantwortung erstreckt sich sowohl auf private als auch öffentliche Räume, wie Gehwege, Straßen und öffentliche Plätze, sowie auf private Grundstücke, sofern diese für die Allgemeinheit zugänglich sind.
0,00€
Die Abrechnung für Baustellentoiletten erfolgt im 4-Wochen-Rhythmus. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen, auch wenn die tatsächliche Standzeit kürzer ist.
Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg.
Nach Ablauf der Mindestmietdauer von 4 Wochen besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag täglich zu kündigen.
Bei Veranstaltungstoiletten wird per Vorkasse abgerechnet.
Hierbei stehen Ihnen mehrere Zahlungsmethoden zur Verfügung.
Die Lieferung unserer Toilettenkabinen erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag im Zeitraum von 06:00 Uhr - 17:00 Uhr. Tourenbedingt kann es auch sein, dass die Miettoilette frühzeitiger (bis zu drei Tage vor dem gewünschten Lieferdatum) erfolgen kann. In dem Fall entstehen für Sie natürlich keinerlei Mehrkosten.
Wenn die Toilette nicht mehr benötigt wird, können Sie telefonisch oder schriftlich einen Auftrag zur Abholung bei uns einreichen. Die Abholung erfolgt dann zeitnah im Rahmen unserer Tourenplanung.
Ihre Anwesenheit ist bei der Anlieferung oder Abholung nicht zwingend erforderlich. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass der Aufstellort für den Servicefahrer erkennbar bzw. ausreichend gekennzeichnet ist.
Der Aufstellort muss für unser Servicefahrzeug bis zu 5 Meter frei befahrbar sein. Das Kranen über Hecken oder Zäune ist mit unserem Fahrzeug nicht möglich.
Als Mieter sind Sie verantwortlich und haftbar für jegliche Schäden, die an dem Mietgegenstand verursacht werden.
Mit der Auswahl der Zusatzoption „Haftungsbefreiung“ befreien Sie sich von der Haftung für Schäden, die durch Vandalismus (Fremdeinwirkung Dritter - auch Diebstahl) oder durch Elementarschäden wie Sturm, Feuer, Hagel etc. verursacht worden sind.
Die Haftungsbefreiung, die Ihnen gewährt wird, erstreckt sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht des Mieters.
Nach dem Aufstellen der Toilettenkabine obliegt es dem Mieter, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und Gefahren für Dritte zu verhindern oder zu minimieren.
Diese Verantwortung erstreckt sich sowohl auf private als auch öffentliche Räume, wie Gehwege, Straßen und öffentliche Plätze, sowie auf private Grundstücke, sofern diese für die Allgemeinheit zugänglich sind.
SIE HABEN NOCH FRAGEN? - JETZT EINFACH BERATEN LASSEN
