AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand: Oktober 2026
BRISANTO GmbH & Co. KG
Wilhelm-Raabe-Str. 23 · 31199 Diekholzen
Vertreten durch die BRISANTO Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Vitali Gontschar, Konstantin Leinweber
BRISANTO West GmbH
Wilhelm-Raabe-Str. 23 · 31199 Diekholzen
Geschäftsführer: Vitali Gontschar, Konstantin Leinweber
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der jeweils vertragsschließenden Gesellschaft: der BRISANTO GmbH & Co. KG, Wilhelm-Raabe-Str. 23, 31199 Diekholzen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BRISANTO Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Vitali Gontschar und Konstantin Leinweber, oder der BRISANTO West GmbH, Wilhelm-Raabe-Str. 23, 31199 Diekholzen, vertreten durch die Geschäftsführer Vitali Gontschar und Konstantin Leinweber.
Vertragspartner ist jeweils ausschließlich die in dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder sonstigen Vertragsunterlage bezeichnete Gesellschaft. Die jeweils vertragsschließende Gesellschaft wird nachfolgend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet.
Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch.
1.3 Vertragsschluss
1.3.1 Über unsere Website
Der Bestellvorgang über unsere Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Mietgegenstände und den gewünschten Buchungszeitraum aus. Darüber hinaus können optionale Zusatzausstattungen zu den Mietgegenständen hinzugebucht werden. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Daten einschließlich Rechnungsanschrift ein. Im dritten Schritt wählen Sie die gewünschte Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, gewünschte Mieteinheit samt Buchungszeitraum) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor Sie Ihre Buchung durch Klicken auf den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bestätigen. Mit der Buchung erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsangebot. Wir werden Ihnen den Zugang der Buchung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar. Wir sind berechtigt, das in der Buchung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Buchung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch verbindlich anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Buchung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann von Ihnen nach Absendung Ihrer Buchung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Sie können über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
1.3.2 Individueller Vertragsschluss (z.B. per E-Mail)
Alternativ findet der Vertragsschluss individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt; der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
1.4 Fahr- und Servicepersonal
Das Fahrpersonal und das Servicepersonal vor Ort sind ausdrücklich nicht befugt, in unserem Namen Willenserklärungen abzugeben, insbesondere solche, die auf Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden abzielen.
1.5 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder
Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche
Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der
Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemein
Die BRISANTO GmbH & Co. KG und die BRISANTO West GmbH bieten jeweils mobile Toiletten, Sanitärcontainer, Sanitärwagen und ähnliche Einrichtungen ("Mietgegenstände") zur Miete an. Weiterhin wird von uns ein Rundum-Service zum jeweiligen Produkt angeboten.
2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
2.3 Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien) berechtigten uns dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.4 Leistungszeit
Die Leistungszeit wird individuell mit Ihnen vereinbart.
2.5 Änderungswünsche
Sofern Sie nach Vertragsschluss Änderungen an der Buchung vornehmen möchten, ist dies nur durch separate Vereinbarung mit uns möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung des Vertrages ggf. auch eine Anpassung der Vergütung zur Folge hat. Hierüber werden wir Sie vorab informieren.
2.6 Ersatzpersonen
Andere als die bei Vertragsschluss genannten Personen / Unternehmen dürfen die Mieteinheit nicht nutzen, sofern keine abweichende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
2.7 Zutritt zu den Mietgegenständen
Bei Maßnahmen die zum Erhalt und Überprüfung der Mietgegenstände zwingend erforderlich sind, ist das Betreten der Mieteinheit auch ohne Ihre vorherige Zustimmung und Anwesenheit gestattet, sofern Sie für uns nicht erreichbar sind (z.B. keine Reaktion auf Telefonanrufe). Ein Zutritt ist auch ohne Zustimmung und Ihre Anwesenheit gestattet, sofern dies für die Durchführung der von Ihnen gebuchten Leistung erforderlich ist (z.B. Reinigung/Abholung der Mietgegenstände).
3. Zahlung
3.1 Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der
Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.
Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € ab der zweiten Mahnstufe zu berechnen. Ab der dritten Mahnstufe werden Mahngebühren in Höhe von 10,00 € erhoben.
Soweit Sie länger als zehn Tage in Verzug sind, sind wir berechtigt, alle weiteren Leistungen aus dem Vertrag zurückzuhalten. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, Ihnen die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und die unverzügliche Herausgabe der Mietsache zu verlangen.
Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.
3.3 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.
3.4 Vorauszahlung
Wir sind berechtigt bei Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt von Ihnen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind unserem Angebot zu entnehmen.
4. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, d. h. Ihrem jeweiligen Vertragspartner (BRISANTO GmbH & Co. KG oder BRISANTO West GmbH), Wilhelm-Raabe-Str. 23, 31199 Diekholzen, Telefon: [05121 75 808 99], E-Mail: info@brisanto.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Bitte beachten Sie, dass bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
5. Allgemeines zur Vermietung
5.1 Mietzeitraum
Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag des vertraglich festgelegten Auftragsbeginns bzw. mit der Lieferung der Mieteinheit, sofern diese aus betrieblichen Gründen erst nach dem vertraglich festgelegten Auftragsbeginn erfolgt. Liegen beide Termine innerhalb derselben Kalenderwoche, hat die verspätete Lieferung keine Auswirkung auf den Beginn des Mietverhältnisses.
Eine persönliche Übergabe an eine bestimmungsgemäße Person erfolgt nur nach vorheriger Ansprache, sofern die Kontaktaufnahme vorab möglich ist. Die Mindestmietdauer bei Langzeitmieten beträgt 4 Wochen. Bei Kurzzeitmieten gilt eine Standzeit der Mieteinheiten von 1 bis 7 Arbeitstagen.
Die Lieferung und Abholung bei Kurzzeitmieten erfolgen im Rahmen der regulären Servicetouren des Vermieters in der Woche vor bzw. nach dem gewünschten Mietzeitraum.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Anlieferung sämtliche für die Aufstellung erforderlichen Genehmigungen vorliegen und wirksam sind sowie der Aufstellort uneingeschränkt zugänglich ist. Ist eine Anlieferung oder Aufstellung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, insbesondere aufgrund fehlender oder noch nicht wirksamer Genehmigungen, nicht möglich, gilt der Anlieferungsversuch als erfolgt. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten einer erneuten Anfahrt und Anlieferung gesondert zu berechnen.
5.2 Abrechnungszeitraum
Unabhängig von dem genauen Tag des Beginns bzw. Endes des Mietzeitraums erfolgt die Abrechnung vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nach Kalenderwochen.
Beispiel: Bei einem Mietbeginn am Mittwoch der 39. KW und einem Mietende am Dienstag der 48. KW beträgt der Mietzeitraum 10 Kalenderwochen. Sowohl die 39. als auch die 48. KW werden hierbei in Gänze in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Abmeldung eines Mietgegenstands erst nach Durchführung des für die betreffende Kalenderwoche vorgesehenen Wochenservices, wird die darauffolgende Kalenderwoche zusätzlich berechnet, sofern die Abholung im Rahmen der regulären Tourenplanung erst in dieser Kalenderwoche erfolgen kann.
Beispiel: Der Wochenservice wird am Dienstag der 48. KW durchgeführt und die Abmeldung erfolgt am Donnerstag derselben Woche. Kann die Abholung erst im Rahmen der nächsten regulären Tour in der 49. KW erfolgen, wird auch die 49. KW in voller Höhe berechnet.
5.3 Ihre Pflichten als Mieter
5.3.1 Weitervermietung und Einsatz
Sie dürfen die Mietsache, soweit nicht anderweitig vereinbart, nicht weitervermieten oder Dritten überlassen. Sie dürfen die Mietsache nur in vom Hersteller zugelassenen Kombinationen einsetzen.
5.3.2 Ordnungsgemäße Handhabung, Verkehrssicherungspflicht, Aufstellung, Standortänderung und Sondernutzungserlaubnis
Die Mietsache ist pfleglich, sachgemäß und entsprechend ihrer Zweckbestimmung sowie den Bedienungs- und Nutzungsvorgaben des Vermieters zu behandeln.
Ab dem Zeitpunkt der Aufstellung bis zur Abholung obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die Mietsache dem Mieter. Der Mieter hat sicherzustellen, dass sich die Mietsache während der gesamten Mietdauer in einem verkehrssicheren Zustand befindet und keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgehen. Hierzu gehören insbesondere geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Umkippen, unbefugter Nutzung, Diebstahl, Vandalismus, unsachgemäßem Gebrauch sowie Witterungseinflüssen (insbesondere Sturm).
Der Mieter ist für die rechtliche Zulässigkeit des von ihm benannten Aufstellortes verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum (insbesondere auf Straßen, Gehwegen, Bürgersteigen, öffentlichen Plätzen oder vergleichbaren Flächen) sowie für hierfür erforderliche Sondernutzungserlaubnisse, verkehrsrechtliche Anordnungen und sonstige behördliche Genehmigungen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Vorliegen entsprechender Genehmigungen zu prüfen.
Ist der Mieter oder ein von ihm benannter Ansprechpartner bei der Anlieferung nicht anwesend oder erreichbar, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache nach eigenem Ermessen in unmittelbarer Nähe des angegebenen Aufstellortes abzustellen, soweit dies aus Sicht des Vermieters möglich und zumutbar ist. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Aufstellortes verbleibt in diesem Fall beim Mieter.
Der Mieter darf die Mietsache nach erfolgter Aufstellung nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters an einen anderen Standort verbringen oder verbringen lassen. Hiervon ausgenommen sind geringfügige Standortveränderungen auf demselben Grundstück, soweit die Verkehrssicherheit sowie die Erreichbarkeit der Mietsache für Service-, Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge gewährleistet bleiben.
Entstehen aufgrund einer unzulässigen Aufstellung, Umsetzung oder Nutzung der Mietsache Kosten, Gebühren, Bußgelder, Verwarnungsgelder oder sonstige Ansprüche von Behörden oder Dritten, hat der Mieter diese zu tragen und den Vermieter von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen.
5.3.3 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände sind ausschließlich für die Entsorgung menschlicher Exkremente und Toilettenpapier vorgesehen. Das Einbringen anderer Substanzen, insbesondere von Müll, Altöl, Beton oder Chemikalien, ist untersagt.
Der Mietgegenstand darf nicht als Lagerraum bzw. Umkleide genutzt werden. Dies gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist untersagt.
5.3.4 Haftungsumfang während der vereinbarten Nutzungsdauer und nach deren Ablauf
Sie haften für Schäden am Mietgegenstand, die über den üblichen Gebrauch oder Verschleiß hinausgehen.
Soweit eine Haftungsbefreiung vereinbart wurde, umfasst diese Schäden am Mietgegenstand durch Vandalismus, Diebstahl, Brand und Witterungsverhältnisse.
Nicht von der Haftungsbefreiung umfasst sind Schäden, die durch vorsätzlichen oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere bewusst gebohrte Löcher sowie Schäden, die durch unsachgemäßes Versetzen oder Transportieren des Mietgegenstands, insbesondere mit Baggern oder vergleichbaren Geräten, entstehen.
5.3.5 Versicherungspflicht
Der Mieter hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz hinsichtlich solcher Schäden zu sorgen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung, Nutzung oder Sicherung des Mietgegenstands an Personen oder fremden Sachen entstehen können.
Eine vereinbarte Haftungsbefreiung bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Mietgegenstand im vereinbarten Umfang. Schäden an Personen oder fremden Sachen sowie sonstige Ansprüche Dritter sind hiervon nicht umfasst.
Die Verpflichtung des Mieters zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung des Mietgegenstands gemäß Ziffer 5.3.2, insbesondere gegen Umkippen und Witterungseinflüsse, bleibt hiervon unberührt.
5.4 Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
6. Bereitstellung und Rückgabe bei Vermietung
6.1 Übergabeprotokoll bei der Anmietung von Sanitärcontainern und Sanitärwagen
Bei der Ausgabe und Rücknahme von Sanitärcontainern und Sanitärwagen ist ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Diese Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.
Für mobile Toilettenkabinen gilt diese Regelung nicht.
6.2 Bereitstellung
Die Mietgegenstände werden zum vereinbarten Aufstellungsort geliefert und verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ebenso wie das weitere von uns gelieferte Material, in unserem Eigentum.
Sie haben sicherzustellen, dass die Aufstellung der Mietgegenstände am Aufstellungsort sowohl rechtlich zulässig als auch tatsächlich möglich ist. Etwaige bestehende Beschränkungen, Auflagen oder tatsächliche Schwierigkeiten, die das Aufstellen erschweren, sind uns unaufgefordert spätestens sieben Tage vor dem Bereitstellungsdatum mitzuteilen. Eine eventuell erforderliche behördliche
Aufstellungsgenehmigung haben Sie eigenständig und auf eigene Kosten vor der Bereitstellung einzuholen. Soweit Sie uns bei der Bestellung keine konkrete Aufstellungsfläche zuweisen, sind wir berechtigt, den Mietgegenstand nach eigenem Ermessen auf einer geeigneten Fläche zu platzieren.
6.3 Versetzung der Mietgegenstände
Die eigenständige Umsetzung der Mietgegenstände (sog. Selbstumsetzung) ist nur mit vorheriger Absprache mit uns möglich. Informieren Sie uns hierüber mindestens einen Tag im Voraus, bzw. spätestens am Tag der Selbstumsetzung (telefonisch oder per E-Mail an: info@brisanto.de). Erfolgt die Meldung zu spät, behalten wir uns vor, die wöchentliche Reinigung des Mietgegenstands auszusetzen. Eine Erstattung erfolgt nicht.
6.4 Ersatzgeräte Bereitstellung
Kann die Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, eine vergleichbare Mietsache bereitzustellen, insoweit es für Sie zumutbar ist.
6.5 Verschulden des Mieters
Wird die Mietsache durch Ihr Verschulden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den Sie zu vertreten haben, können wir die Stellung von Ersatzmietsachen verweigern. Eine Kündigung durch Sie nach § 543 II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.6 Verspätete Rückgabe
Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, sind wir berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben davon unberührt. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von uns in Textform möglich. Die Berechtigung zur Nutzung der Mieteinheit erstreckt sich nur auf die vereinbarte Nutzungsdauer. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch uns grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages.
6.7 Verfrühte Rückgabe
Langzeitmiete (Mindestmiete 4 Wochen)
Die Rückgabe der Mietgegenstände vor Ablauf der Mindestmiete von 4 Wochen hat keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge. Es wird der volle Betrag von 4 Wochen berechnet.
Kurzzeitmiete / Event
Die Rückgabe der Mietgegenstände vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung der vereinbarten Miete zur Folge, es sei denn, der Mietgegenstand kann anderweitig vermietet werden oder es liegt ein Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Sie aus wichtigem Grund vor.
6.8 Rückgabezustand
Sie verpflichten sich, die Mietsache zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und in dem vertraglich vereinbarten Zustand (Sanitärcontainern und Sanitärwagen lt. Übergabeprotokoll) an uns zurückzugeben.
6.9 Abholung der Mietgegenstände
Nach Vertragsende holen wir die Mietgegenstände innerhalb einer Frist von 14 Werktagen an dem Ort der Aufstellung ab. Diese Frist verlängert sich bei einem Vertragsende in der Zeit von 01.12. bis 31.01. eines Jahres auf 20 Werktage.
7. Zugang und Reinigung
7.1 Zugang zu den Mietgegenständen und zu dem Aufstellungsort
Sie sind verpflichtet, uns jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren.
Sie haben sicherzustellen, dass der Zugang zum Mietgegenstand bis auf 5 Meter für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gewährleistet ist, damit wir den von uns angebotenen Service durchführen können. Wird der Zugang nicht oder nicht rechtzeitig gewährleistet (z.B. Behinderungen auf der Baustelle, verschlossene Tore, parkende Fahrzeuge etc.), gilt der Service vom Auftragnehmer als ausgeführt und ist nicht anfechtbar.
7.2 Servicearbeiten
Die Servicearbeiten umfassen die Kontrolle, Reinigung und Entleerung der Mietgegenstände einschließlich der Entsorgung des Tankinhalts sowie das Nachfüllen von Toilettenpapier und Sanitärkonzentrat für den Fäkalientank.
Weitere Zusätze wie Wasser, Seife, Desinfektionsmittel oder Papiertücher werden nachgefüllt, sofern die entsprechende Ausstattung der Mietgegenstände bestellt wurde.
Die Servicetätigkeit wird, wenn nicht anders vereinbart, einmal pro Kalenderwoche durchgeführt. Der Auftragnehmer ist berechtigt den Zeitpunkt der Leistungserbringung (innerhalb der Kalenderwoche) frei zu bestimmen und gemäß eigener Tourenplanung durchzuführen.
Besonders an Feiertagen können Abweichungen bei den Serviceleistungen auftreten. Soweit der Service in einer Kalenderwoche nicht durchgeführt wurde, gilt die Serviceleistung dennoch als vertragsgemäß erbracht, wenn eine entsprechende Nachholung innerhalb von fünf Kalendertagen stattfindet.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Soweit der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann dieser nach Ablauf der Mindestmietdauer von vier Kalenderwochen jeweils mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zu dem darauf folgenden Sonntag in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
8.2 Fristlose Kündigung
Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Sie unsere Rechte dadurch in erheblichem Maße verletzen, dass Sie die Mietgegenstände durch Vernachlässigung der Ihnen obliegenden Sorgfalt erheblich gefährden oder sie unbefugt einem Dritten überlassen oder Sie gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch uns nicht unterlassen.
9. Haftung
9.1 Haftungsausschluss
Wir, sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für leichte
Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
10.3 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.4 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.