Handtuchspender

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN / HINWEISE
Wie und wann genau erfolgt die Abrechnung?
+

Die Abrechnung für Baustellentoiletten erfolgt im 4-Wochen-Rhythmus. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen, auch wenn die tatsächliche Standzeit kürzer ist.

Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg.

Nach Ablauf der Mindestmietdauer von 4 Wochen besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag täglich zu kündigen.

Bei Veranstaltungstoiletten wird per Vorkasse abgerechnet.

Hierbei stehen Ihnen mehrere Zahlungsmethoden zur Verfügung.

Wann erfolgen Lieferung und Abholung der mobilen Toilette?
+

Die Lieferung unserer Toilettenkabinen erfolgt in der Regel von Montag bis Freitag im Zeitraum von 06:00 Uhr - 17:00 Uhr. Tourenbedingt kann es auch sein, dass die Miettoilette frühzeitiger (bis zu drei Tage vor dem gewünschten Lieferdatum) erfolgen kann. In dem Fall entstehen für Sie natürlich keinerlei Mehrkosten. 


Wenn die Toilette nicht mehr benötigt wird, können Sie telefonisch oder schriftlich einen Auftrag zur Abholung bei uns einreichen. Die Abholung erfolgt dann zeitnah im Rahmen unserer Tourenplanung.

Muss man selbst bei der Lieferung/Abholung vor Ort sein?
+

Ihre Anwesenheit ist bei der Anlieferung oder Abholung nicht zwingend erforderlich. Bitte stellen Sie jedoch sicher, dass der Aufstellort für den Servicefahrer erkennbar bzw. ausreichend gekennzeichnet ist. 


Der Aufstellort muss für unser Servicefahrzeug bis zu 5 Meter frei befahrbar sein. Das Kranen über Hecken oder Zäune ist mit unserem Fahrzeug nicht möglich.

Was bedeutet die Zusatzoption „Haftungsbefreiung“ bei einer mobilen Toilette?
+

Mit der Zusatzoption „Haftungsbefreiung“ sind Schäden an der gemieteten Toilettenkabine durch Vandalismus, Diebstahl, Brand und Witterungsverhältnisse im vereinbarten Umfang abgedeckt.


Nicht umfasst sind Schäden durch vorsätzlichen oder unsachgemäßen Gebrauch, zum Beispiel durch bewusstes Beschädigen oder unsachgemäßes Versetzen der Kabine.


Die Haftungsbefreiung gilt nur für die gemietete Toilettenkabine selbst. Schäden an Personen, Fahrzeugen oder anderen fremden Sachen sowie Ansprüche Dritter sind nicht umfasst.
Die Verkehrssicherungspflicht des Mieters bleibt bestehen.

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Mit der Zusatzoption „Haftungsbefreiung“ sind Schäden an der gemieteten Toilettenkabine durch Vandalismus, Diebstahl, Brand und Witterungsverhältnisse im vereinbarten Umfang abgedeckt.


Nicht umfasst sind Schäden durch vorsätzlichen oder unsachgemäßen Gebrauch, zum Beispiel durch bewusstes Beschädigen oder unsachgemäßes Versetzen der Kabine.


Die Haftungsbefreiung gilt nur für die gemietete Toilettenkabine selbst. Schäden an Personen, Fahrzeugen oder anderen fremden Sachen sowie Ansprüche Dritter sind nicht umfasst.
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